Abfindung
Abfindung Wenn man von Entschädigung spricht, heißt das eine unikale Löhnung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen. In der Regel sind das Kapitallöhnungen von...
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Abfindung
Wenn man von Entschädigung spricht, heißt das eine unikale Löhnung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen. In der Regel sind das Kapitallöhnungen von Besitzgegenständen oder deren Übertragung. Mit der einzigen Schadensersatzlöhnung hat eine Entschädigung allerdings nichts zu tun und ist klar davon zu trennen. Es existieren mancherlei Arbeitsgebiete des Rechts, welche man bei Bezahlung einer Entschädigung unterscheiden sollte.
Einerseits wäre das das Privatrecht, in dem Entschädigungen bezahlt werden, wenn man aus einer Gesellschaft ausscheidet, wie bei einer Auseinandersetzung. Ebenfalls bei familienrechtlichen Unterhaltsanrechten sowie bei haftungs- und versicherungsrechtlichen Anrechten.
Ebenso existiert das Arbeitsrecht. Hier wird eine Abfindung gelöhnt, für den Fall, dass ein Angestellter ein Stellungsverhältnis kündigt. Darüber hinaus stellt die Abfindung diesfalls eine Sonderzahlung dar und keine Entschädigung. Im Sozialrecht bekommt man eine Abfindung als provisorische Altersversorgung, bei manchen Auslandsrenten sowie bei der Witwen-Rente bei Wiederverheiratung. Abschließend gibts dann noch das Aktienrecht, bei dem man eine Abfindung bekommt, sobald eine Gesellschaftsstruktur in eine weitere aufgenommen wird.
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